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   BGH, 15.08.2011 - IV ZR 155/10   

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https://dejure.org/2011,6907
BGH, 15.08.2011 - IV ZR 155/10 (https://dejure.org/2011,6907)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2011 - IV ZR 155/10 (https://dejure.org/2011,6907)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2011 - IV ZR 155/10 (https://dejure.org/2011,6907)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen

    Auszug aus BGH, 15.08.2011 - IV ZR 155/10
    Die von ihr aufgeworfenen grundsätzlichen Fragen zur Reichweite des Versicherungsschutzes und der damit in Zusammenhang stehenden Verteilung der Darlegungs- und Beweislast sind durch das Senatsurteil vom 25. Mai 2011 (IV ZR 117/09, veröffentlicht in juris), dem derselbe Versicherungsvertrag zugrunde lag, geklärt.

    Ebenso wenig ist die vertragliche Haftung für den gesamten Transportbetrieb der Versicherungsnehmerin im Sinne einer Haftpflichtversicherung vom Versicherungsschutz umfasst (Senatsurteil vom 25. Mai 2011 aaO Rn. 31 ff., 35 ff.).

    Das vorliegende Verfahren gibt im Übrigen keinen Anlass, in der Frage des Umfangs des Versicherungsschutzes vom Senatsurteil vom 25. Mai 2011 (aaO) abzuweichen oder dieses zu ergänzen.

    a) Das Beschwerdevorbringen zur Reichweite des Versicherungsschutzes und zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast kann aus den im Senatsurteil vom 25. Mai 2011 (aaO Rn. 21 f., 41 ff.) genannten Gründen keinen Erfolg haben.

    b) Einen Bargeldverlust im versicherten Zeitraum (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Mai 2011 aaO Rn. 50) hat die Klägerin nicht nachgewiesen.

    c) Der geltend gemachte Anspruch steht der Klägerin auch nicht aufgrund der von der Beklagten abgegebenen Versicherungsbestätigungen zu (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Mai 2011 aaO Rn. 68).

  • BGH, 27.10.2004 - IV ZR 386/02

    Erledigung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Entscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus BGH, 15.08.2011 - IV ZR 155/10
    Da die Revision im Zeitpunkt der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde mit Blick auf die vom Senat erst danach geklärten Rechtsfragen noch hätte zugelassen werden müssen, waren die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Revision auch im Übrigen zu prüfen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2004 - IV ZR 386/02, VersR 2005, 809 unter II 2 m. w. N.), jedoch zu verneinen, weil das angefochtene Berufungsurteil keinen Rechtsfehler zu Lasten der Klägerin enthält.
  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 72/09

    Wirksamkeit des Ausschlusses der Arglistanfechtung in Versicherungsbedingungen

    Darin liegt auch der Unterschied zu den von der Anhörungsrüge angesprochenen Senatsbeschlüssen vom 25. Mai 2011 (IV ZR 247/09) und vom 15. August 2011 (IV ZR 155/10), weil dort jeweils entscheidungserheblich war, ob ein Versicherungsfall vorgelegen hatte.
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